ANMELDUNG AUSSTELLER

    1. MARKTAUSWAHL

    2. DEINE DATEN

    3. DEIN GESAMTES(!) PRODUKTANGEBOT UND PREISE. GETRÄNKE SIND NICHT ERLAUBT!

    4. STANDPLATZMIETE

    5. STROMBEDARF

    6. WEITERE ANGABEN


    7. SELBST MITZUBRINGEN SIND...

    • Kühl- und Lagermöglichkeiten

    • Verkaufselemente und - tische

    • Lokale Beleuchtung

    • Lokale Müllentsorgung am Stand

    • Sämtliches Werkzeug & Standdekoration sowie Standbeleuchtung

    • Preisgestaltung & Sampling

    • Feuerlöscher (Schaum) lt. ÖNORM EN3

    • Überdachung des Standes

    • Registrierkasse, wenn erforderlich!

    • Spuckschutz

    • COVID-19 Schutzmaßnahmen im Bereich Verabreichung (FFP2 Masken, Mindestabstände, Leitsystem für den Kundenkontakt etc.) sind der jeweils gültigen Pandemieverordnung der Österreichischen Bindesregierung anzupassen.

    • COVID-19 PCR (nicht älter als 24 Stunden) aller am Stand anwesenden Mitarbeiter. Es werden in Folge auch stichprobenhaft Nasenabstriche durch den Marktbetreiber genommen. Bei positivem Ergebnis ist der Veranstalter umgehend verpflichtet, dies den Behörden zu melden. Stand 31.01.2022.

    8. WEITERE INFOS

    • Der Getränkeausschank ist NICHT erlaubt (siehe Ausnahmebestimmung).

    • Es ist nur ein Einsatz von umweltfreundlichen, schadstofffreien oder nachhaltigem Geschirr bei der Verabreichung der Speisen erlaubt. Wir sind ein GREEN EVENT!!! Ein Widerhandeln führt zum Marktausschluss.

    • Beginn Aufbau: am Tag vor dem jeweiligen Marktbeginn von 16:00 - 20:00 Uhr sowie am Tag des Marktbeginns ab 7:00 - 10:00 Uhr.

    • Der Aufbau hat am Eröffnungstag der Marktes bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen, ansonsten Ausschluss vom Markt.

    • Das Ausschankende mit einer halben Stunde vor Marktende ist einzuhalten.

    • Für die Anmeldung von Personal, die Einhaltung der HACCP Richtlinien und das Ausweisen der Allergene ist der Mieter selbst verantwortlich.

    • Jeder Mieter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Stand/Verkaufswagen zu haben, die sowohl Sach- als auch Personenschäden durch seine Infrastruktur und sein Personal deckt.

    • Es wird eine Lebensmittelkontrolle geben.

    • Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter.

    • Anwesenheitspflicht: Jeder Standbetreiber ist verpflichtet seinen Stand von Markt- anfang bist Marktende während der Betriebszeiten besetzt zu halten.

    • Nachtsicherung: Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt eine Nachtsicherung durch einen zertifizierten Betrieb zulasten des Veranstalters (ACHTUNG: nur vom 1.Veranstaltungstag bis zum Marktende). Die Nachtsicherung bzw. der Marktbetreiber übernimmt jedoch keine Haftung bei Diebstahl und Sachbeschädigung.

    • Nachtstrom: Im Zeitfenster von 23:00 - 08:00 Uhr wird auf Nachtstrombetrieb umgestellt.

    8. AGBs