ANMELDUNG AUSSTELLER 1. MARKTAUSWAHL Gleisdorf 01.04.-03.04.2022Innsbruck 15.04.-17.04.2022Traiskirchen 22.04.-24.04.2022 2. DEINE DATEN Standname (Pflichtfeld) Ansprechpartner (Pflichtfeld) Telefon (Pflichtfeld) Adresse (Pflichtfeld) PLZ (Pflichtfeld) Ort (Pflichtfeld) UID-Nummer (Pflichtfeld) Email (Pflichtfeld) Web Facebook Kennzeichen Truck/Trailer und/oder Begleitfahrzeug (Pflichtfeld) Polizzennummer der Haftpflichtversicherung des Verkaufsstandes/Verkaufstrailers (Pflichtfeld) 3. DEIN GESAMTES(!) PRODUKTANGEBOT UND PREISE. GETRÄNKE SIND NICHT ERLAUBT! Es ist verpflichtend „Tasting“-Portionen unter € 5,00 anzubieten! Der Verkaufspreis ist mit € 10,00 begrenzt. (Ausnahme: Speisenvariationen und Edelprodukte wie Wild und Fisch). Wir suchen nach Vielfalt aus – das angegebene Angebot ist bindend! Sollten nicht angegebene Produkte verkauft werden, hat der Veranstalter das Recht den Verkauf zu untersagen, bis hin dem Verkäufer den gesamten Verkauf am laufenden Markt zu untersagen! 4. STANDPLATZMIETE Die Standplatzmiete (zzgl. 20% MwSt.) setzt sich aus den Angaben zusammen und ist rechtsbindend. Müllentsorgung ist pauschal in der Standmiete enthalten - diese Kosten müssen von jedem Mieter bezahlt werden. - Pauschale Standmiete (inkl. Müllpauschale) € 500,00.- bis max. 7x3m oder 4x4m Gesamtstandgrösse (bei Sondermaßen mit dem Betreiber direkt Kontakt aufnehmen). - Strombedarf lt. Angabe 5. STROMBEDARF Der Mieter meldet hiermit folgenden Strombedarf beim Marktbetreiber an. Sollte der Strombedarf/Anschluss unerwartet höher sein, ist der erhöhte Strombedarf/Anschluss direkt mit unserem Stromanbieter vor Ort abzurechnen. Ein höherer Strombedarf bedarf der persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Marktbetreiber. Nachträgliche Änderungen sind bis 1 Woche vor Marktbeginn möglich. 230V Anschluss inkl. Stromversorgung ... € 99,0016A Anschluss inkl. Stromversorgung ... € 199,0032A Anschluss inkl. Stromversorgung ... € 299,00Zusatzstoff f. Kühlanhänger ... € 99,00 6. WEITERE ANGABEN Gas (Gasplätze nur begrenzt verfügbar)Kühlfahrzeug / Maße / Strombedarf: 7. SELBST MITZUBRINGEN SIND... Kühl- und Lagermöglichkeiten Verkaufselemente und - tische Lokale Beleuchtung Lokale Müllentsorgung am Stand Sämtliches Werkzeug & Standdekoration sowie Standbeleuchtung Preisgestaltung & Sampling Feuerlöscher (Schaum) lt. ÖNORM EN3 Überdachung des Standes Registrierkasse, wenn erforderlich! Spuckschutz COVID-19 Schutzmaßnahmen im Bereich Verabreichung (FFP2 Masken, Mindestabstände, Leitsystem für den Kundenkontakt etc.) sind der jeweils gültigen Pandemieverordnung der Österreichischen Bindesregierung anzupassen. COVID-19 PCR (nicht älter als 24 Stunden) aller am Stand anwesenden Mitarbeiter. Es werden in Folge auch stichprobenhaft Nasenabstriche durch den Marktbetreiber genommen. Bei positivem Ergebnis ist der Veranstalter umgehend verpflichtet, dies den Behörden zu melden. Stand 31.01.2022. 8. WEITERE INFOS Der Getränkeausschank ist NICHT erlaubt (siehe Ausnahmebestimmung). Es ist nur ein Einsatz von umweltfreundlichen, schadstofffreien oder nachhaltigem Geschirr bei der Verabreichung der Speisen erlaubt. Wir sind ein GREEN EVENT!!! Ein Widerhandeln führt zum Marktausschluss. Beginn Aufbau: am Tag vor dem jeweiligen Marktbeginn von 16:00 - 20:00 Uhr sowie am Tag des Marktbeginns ab 7:00 - 10:00 Uhr. Der Aufbau hat am Eröffnungstag der Marktes bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen, ansonsten Ausschluss vom Markt. Das Ausschankende mit einer halben Stunde vor Marktende ist einzuhalten. Für die Anmeldung von Personal, die Einhaltung der HACCP Richtlinien und das Ausweisen der Allergene ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Stand/Verkaufswagen zu haben, die sowohl Sach- als auch Personenschäden durch seine Infrastruktur und sein Personal deckt. Es wird eine Lebensmittelkontrolle geben. Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Anwesenheitspflicht: Jeder Standbetreiber ist verpflichtet seinen Stand von Markt- anfang bist Marktende während der Betriebszeiten besetzt zu halten. Nachtsicherung: Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt eine Nachtsicherung durch einen zertifizierten Betrieb zulasten des Veranstalters (ACHTUNG: nur vom 1.Veranstaltungstag bis zum Marktende). Die Nachtsicherung bzw. der Marktbetreiber übernimmt jedoch keine Haftung bei Diebstahl und Sachbeschädigung. Nachtstrom: Im Zeitfenster von 23:00 - 08:00 Uhr wird auf Nachtstrombetrieb umgestellt. 8. AGBs